In der Regel kannst du für dein Crowdfunding-Projekt Spendenbescheinigungen ausstellen. Dabei ist folgendes zu beachten:
Das Bundesministerium für Finanzen hat sich am 15. Dezember 2017 zu der Spendenrechtlichen Beurteilung von “Crowdfunding” in IV C 4 – S 2223/17/10001 – 2017/1028173 geäußert. Dabei spezifiziert es auch den Fall, in dem das Crowdfunding Portal, wie bei FAIRPLAID, als Treuhänder agiert und befugt in diesem Fall den Projektstarter:in zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) unter gewissen Bedingungen. Diese sind die Folgenden:
- Die Projektstartenden sind nach § 5 I 9 KStG i.V.m. §§ 51 ff. AO eine steuerbegünstigte Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts.
- Die Unterstützenden erhalten für ihre Zuwendung keine Gegenleistung (Prämie).
- Das Projektziel ist die Verwirklichung seiner steuerbegünstigten, satzungsmäßigen Zwecke.
- Eine zweifelsfreie Zuordnung der Spenden zum jeweiligen Zuwendenden ist möglich.
Da FAIRPLAID den Projektstartenden Angaben über den Namen und die Adresse der Spender:innen in Höhe des jeweiligen Betrages in Form einer Unterstützer:innenliste zur Verfügung stellt, ist dies möglich.
Beachte: die vereinfachte Nachweisführung des § 50 IV S.1 Nr. 2 EStDV scheidet bei dieser Form aus. (D.h. dass für jeden Betrag egal wie klein eine Bescheinigung ausgestellt werden muss.)
Die Unterstützer:innen können während des Zahlungsprozesses angeben, ob sie eine Spendenbescheinigung haben wollen. Diese Info ist dann in der Unterstützer:innenliste, die der Projektstartende nach erfolgreichem Abschluss des Projekts bekommt, hinterlegt.
Wenn du Projektstarter:in bist, bitten wir dich, mögliche Einzelfälle mit einer:m Steuerberater:in und/oder Jurist:in zu klären. Wir, als Plattformbetreiber, können keine Spendenbescheinigungen ausstellen und dürfen dazu auch keine rechtsgültigen Aussagen treffen.