Muss ich für das eingesammelte Geld Steuern zahlen?

Auf die Gesamtsumme des eingesammelten Geldes können Steuern anfallen. Wie hoch diese sind, hängt von vielen Faktoren ab.

Zum Beispiel ob das Geld über ein Unternehmen gesammelt wird, ob es für den ideellen Bereich bei gemeinnützigen Vereinen verwendet wird, dem Wohnsitz des Unternehmens/Privatperson, dem Steuerstatus und vielem mehr. Nachfolgend finden sich Erfahrungswerte zur steuerlichen Betrachtung. Wir übernehmen für die hier dargestellten Erfahrungen keinerlei Haftung. Wir bitten alle Starter:innen sich stets von einer:m Steuerberater:in beraten zu lassen. Kleinunternehmer:innen bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 € können sich nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreien lassen. Es könnte aber auch vorteilhaft sein, von der Befreiung keinen Gebrauch zu machen (z.B. wenn höhere Ausgaben anstehen). Dazu bitte eine:n Steuerberater:in befragen. Für Starter:innen gibt es insbesondere folgende Fälle (Umsatzsteuerliche Aspekte nur für Starter:innen, die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen):

  • Unterstützung mittels „Freie Unterstützung“: Die:der Supporter:in erhält hierbei keinerlei Gegenleistung, als Starter:in darfst du hierfür auch keine Rechnung stellen. Als Unternehmen musst du diese Zuschüsse als Einnahmen angeben, da diese als Zweckerfüllung eines gewerblichen Zieles dienen. Sammelst du als Privatperson Geld (§ 7 ErbStG), liegt der Freibetrag einer Schenkung hierfür bei 20.000 € (§ 16 ErbStG), danach greift eine Schenkungssteuer.
  • Spende (ohne Gegenleistung): Um Spenden annehmen zu können musst du als gemeinnützig auf der Plattform freigeschaltet sein, z.B. über deinen Verein. Spenden im gemeinnützigen Bereich unterliegen keiner Ertragsteuer oder Umsatzsteuer. Bei Bedarf muss eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
  • (Vereins-)prämie in geringem Umfang: Beispiele hierfür wären »Gutes Karma«, »Feuchter Händedruck«, etc. Diese werden wie eine »Freie Unterstützung« gewertet und damit als eine Schenkung/Zuschuss betrachtet.
  • Starterprämie (mit Gegenleistung – Leistungsaustausch liegt vor): Beispiele hierfür wären Sponsoringleistungen, Geld gegen Logo auf Plakate oder Vereinsheft, Tickets für Spiele usw. Die Einnahmen müssen hierbei mit 19%, ggf. 7% Umsatzsteuer berechnet werden. Um sicherzugehen, solltest du eine:n Steuerberater:in hinzuziehen.
  • Gutscheine von Dritter Seite: Die Gutscheine werden für dich als Starter:in nach derzeitigem Stand wie eine »Freie Unterstützung« behandelt.

Solltest du dein Projekt nicht von Deutschland aus starten, können ggf. andere Gesetze gelten. Unsere Abrechnung wird mit deutschen 19% MwSt. berechnet.