Welche Anforderungen muss der Registerauszug erfüllen?

Ein eingereichter aktueller Vereins-/Handelsregisterauszug muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Nicht älter als 6 Monate
  • KEINE Eintragungsnachricht oder Benachrichtigung über eine Änderung im Vereinsregister
  • KEIN Freistellungsbescheid
  • Idealerweise ein chronologischer Abdruck

Bei Bedarf kann der aktuelle Registerauszug auch gegen eine Gebühr von 10€ direkt vom Zahlungsabwickler eingeholt werden.

WICHTIG: Jede Person, die als Vertretungsberechtige:r ein eingereichtes Dokument unterschrieben hat, muss als Vertretungsberechtigte:r im Registerauszug wiederzufinden sein.