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Welche Anforderungen muss der Registerauszug erfüllen?
Ein eingereichter aktueller Vereins-/Handelsregisterauszug muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Nicht älter als 6 Monate
- KEINE Eintragungsnachricht oder Benachrichtigung über eine Änderung im Vereinsregister
- KEIN Freistellungsbescheid
- Idealerweise ein chronologischer Abdruck
Bei Bedarf kann der aktuelle Registerauszug auch gegen eine Gebühr von 10€ direkt vom Zahlungsabwickler eingeholt werden.
WICHTIG: Jede Person, die als Vertretungsberechtige:r ein eingereichtes Dokument unterschrieben hat, muss als Vertretungsberechtigte:r im Registerauszug wiederzufinden sein.