Vereine

Das Projekt wird im Namen eines Vereins durchgeführt und das Geld fließt bei Auszahlung auf das Vereinskonto.

Zum Schutze der Unterstützer:innen ist es uns gesetzlich vorgeschrieben, nach § 3 Absatz 1 Geldwäschegesetz die Identität und Kontodaten der Projektstarter:innen nachzuweisen. Alle zur Identifizierung erforderlichen Dokumente müssen drei Tage vor Projektstart vorliegen. Die Daten werden ausschließlich zur Zahlungsabwicklung der Crowdfunding-Gelder genutzt und entsprechend der gesetzlichen Fristen aufbewahrt. Dies übernimmt die Secupay AG aus Dresden.

WICHTIG: Entweder der Treuhandvertrag selbst oder eine Vollmacht für den Projektstarter (falls dieser den Treuhandvertrag unterschreibt) muss von den Vertretungsberechtigten des Vereins (Vorstand/Geschäftsführer:in) unterschrieben werden. Diese müssen im vorgelegten Registerauszug als Vertretungsberechtigte wiederzufinden sein. Im Registerauszug ist außerdem ersichtlich, ob ein:e Vertretungsberechtigte:r alleine oder nur zusammen mit weiteren Personen Verträge unterschreiben darf.

  • Von den Vertretungsberechtigten unterzeichneter Treuhandvertrag (hier herunterladen). Die hier angegebenen Daten (insbesondere die Anschrift des Vereins) müssen mit den bei der Projektanlage angegebenen Daten übereinstimmen.
  • Aktuelle Satzung
  • Vereinsregisterauszug – nicht älter als 6 Monate, Eintragungsnachrichten oder Freistellungsbescheide sind NICHT ausreichend – kann auf Handelsregister.de selbst gezogen werden (für Österreich auf dieser Website). Falls der Verein noch nicht eingetragen sein sollte oder es Änderungen (z.B. im Vorstand) gibt, die noch nicht eingetragen (aber bereits beantragt) sind reicht hierzu als Nachweis auch der notariell beglaubigte Eintragungs- oder Änderungsantrag (ggf. zusammen mit dem bisher aktuellen Registerauszug) aus.
  • Ausgefülltes Formular für wirtschaftlich Berechtigte (hier herunterladen).
    (Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars findest du in unserem Artikel "Wie muss das Formular für wirtschaftlich Berechtigte ausgefüllt werden?")
  • Kopie von einem gültigen Personalausweis (Vorder-und Rückseite!) oder Reisepass all derjeniger, die eine Unterschrift geleistet haben (abfotografiert ist ausreichend). Falls diese Personen nicht als Vertretungsberechtigte im Registerauszug genannt sind wird zusätzlich ein BankIdent oder eine aktuelle Meldebestätigung oder eine Meldebescheinigung nach §18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (nur zulässig wenn aus dieser hervorgeht, dass der Antrag direkt von der Person gestellt wurde) oder eine aktuelle Versorgerrechnung (z.B. Gas oder Wasser, es muss mindestens die erste Seite der Abrechnung vollständig vorhanden sein, auf der folgende Angaben enthalten sind: Firmenangaben des Versorgers, Rechnungsempfänger, Anschrift, Abrechnungszeitraum, Datum der Abrechnung) benötigt. 
  • Transparenzregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) 
    Gegen eine Gebühr von 5,00 € kann der Auszug auch von der Secupay AG beschafft werden. Für Projekte aus Österreich wird ein Auszug aus dem WiEReG benötigt. Dieser muss selbst beschafft werden. 

Alle eingetragenen Vereine in Deutschland sind nach§ 20 ff. GwG eintragungspflichtig und wurden automatisch in das Transparenzregister eingetragen. 

Eventuell: Von den Vertretungsberechtigten unterzeichnete Vollmacht (hier herunterladen) für den/die Projektstarter/in (falls diese/r den Treuhandvertrag unterschrieben hat und nicht selbst alleinvertretungsberechtigt ist).

Bitte eine E-Mail mit allen Dokumenten in einem PDF-Dokument zusammengefasst an uns senden. Damit wird unsere Arbeit sehr erleichtert und wir können schneller auszahlen! Dafür kann online CombinePDF verwendet werden oder das kostenfreie Programm PDFsam heruntergeladen werden.

 

Bei Fragen wendet euch gerne an unsere Projektcoaches unter projekte@fairplaid.org oder 0711 2172597 - 0.