Welche weiteren Nachweisoptionen gibt es?
Neben den gängigen Nachweisen wie Freistellungsbescheiden oder Vereins-/Handelregisterauszüge, können folgende Dokumententypen für Personengesellschaften oder gemeinnützige Organisationen eingereicht werden:
- Gründungsurkunde einer gemeinnützigen Organisation
- Registrierungsdokument für Partnerschaften (z.B. GewA 1)
- Behördlich ausgestelltes Dokument (z.B. Dokument, das eine Steuerbefreiung bescheinigt)
- Kontoauszug
- Nebenkostenabrechnung
Wichtig: Das Dokument muss den Namen und die Anschrift der Personengesellschaft oder gemeinnützigen Organisation aufführen.