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Welche weiteren Nachweisoptionen gibt es? 

Neben den gängigen Nachweisen wie Freistellungsbescheiden oder Vereins-/Handelregisterauszüge, können folgende Dokumententypen für Personengesellschaften oder gemeinnützige Organisationen eingereicht werden: 

  • Gründungsurkunde einer gemeinnützigen Organisation
  • Registrierungsdokument für Partnerschaften (z.B. GewA 1)
  • Behördlich ausgestelltes Dokument (z.B. Dokument, das eine Steuerbefreiung bescheinigt)
  • Kontoauszug
  • Nebenkostenabrechnung

Wichtig: Das Dokument muss den Namen und die Anschrift der Personengesellschaft oder gemeinnützigen Organisation aufführen.